Die Erbengemeinschaft ist oftmals die letzte Gelegenheit, vermeintlich alte Rechnungen unter Geschwistern zu präsentieren.
In so manchem Fall löst das Verhalten der beteiligten Personen nur noch Kopfschütteln aus.
In einem besonders krassen Fall ist der längst lebende Elternteil vor annähernd zweieinhalb Jahren verstorben. Es sind vier Abkömmlinge vorhanden. Davon blockieren der Älteste und die Jüngste ohne ersichtlichen Grund die Erbauseinandersetzung. Der Nachlass ist übersichtlich. Neben einem Wohnhaus und einigen unbebauten Grundstücken sind noch ein PKW, Hausrat und ein paar werthaltige Gegenstände vorhanden. Die Grundstücke liegen in drei verschiedenen Amtsgerichtsbezirken.
Nachdem eineinhalb Jahre lang keinerlei Mitwirkung der beiden Blockierer an der Erbauseinandersetzung erfolgt war, wurde vor einem Jahr die Teilungsversteigerung hinsichtlich aller Grundstücke in die Wege geleitet. Es folgten Anträge auf vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerungen wegen angeblich unmittelbar bevorstehender Einigung, obwohl die Blockierer keinerlei Anstalten dazu unternahmen. Diese Anträge wurden nach Monaten von den zuständigen Gerichten zurückgewiesen. Weiterlesen