Wie konkret ist Ihre Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?
Viele Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht konkret genug, um einen Behandlungsabbruch zu rechtfertigen. Unklare Rechtsbegriffe genügen nicht. Eine Überprüfung kann daher nur dringend empfohlen werden.